SBF See – Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen
Amtlich vorgeschrieben auf den Seeschifffahrtsstraßen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Schifffahrtsordnung Emsmündung.
Vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) ausgestattet sind. Keine Begrenzung hinsichtlich der Länge des Sportbootes.
Voraussetzungen:
- Mindestalter Motorboot: 16 Jahre
- Körperliche und geistige Tauglichkeit (ärztliches Attest)
- Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses für Behörden
Prüfung:
Theorie
ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen müssen nachgewiesen werden (multiple choice):
- Seeschifffahrtsrecht
- Seemannschaft
- Umweltschutz
- Fahrzeugführung
- Mehrteilige Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe)
Praxis
- Pflichtmanöver: Anlegen und Ablegen, Rettungsmanöver, Fahren nach Kompass, Peilen
- Sonstige Manöver: Kursgerechtes Aufstoppen, Wenden auf engem Raum, Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken, Anlegen einer Rettungsweste, Manöverschallsignale
- Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, einfacher Schotstek, doppelter Schotstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe